Energieberatung
Energieaudit
Energiemanagement

Energieberatung und Energieaudit 

Profitieren Sie von einer objektiven und neutralen Energieberatung, um Einsparpotenziale in Ihrem Unternehmen zu heben und Ihren CO2-Ausstoß zu senken. 

Erfolgreiche Unternehmen haben längst erkannt, dass die Optimierung der Kosten im Energiebereich ihre Kosteneffizienz und damit die Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit verbessert. Gleichzeitig erhalten sie Planungssicherheit für die Zukunft.  

Sprechen Sie uns an! Wir haben langjährige Erfahrung in Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen gesammelt und finden die optimale Lösung auch für Sie. Wir sammeln alle Daten, sprechen mit Ihren Energielieferanten, handeln bessere Konditionen aus, zeigen Ihnen Einsparpotenziale und Alternativen auf und erstellen ein maßgeschneidertes Konzept für Sie.  

Mit einer neutralen Energieberatung und einem Energieaudit heben Sie Einsparpotenziale und senken Ihren CO2-Ausstoß!

Wir sind Ihr externer Energieauditor und Energiemanager

Ein Energieaudit oder die Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems wird gesetzlich nur von Unternehmen gefordert, die nicht zu den KMU zählen. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob die Einführung eines Energiemanagementsystems für Ihr Unternehmen sinnvoll oder erforderlich ist und ob und welche Fördermittel für die Einführung zur Verfügung stehen.  

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Leave this field blank
Bitte auswählen, Mehrfachnennungen sind möglich!

Sie finden die Datenschutzhinweise unter https://inol-energie.de/datenschutz/. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an: info@inol-energie.de widerrufen.

FAQ zum Thema Energieaudit

Welches Gesetz verpflichtet zur Zertifizierung nach DIN EN 50001?

Die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits folgt aus den §§8 ff. des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G). Hintergrund der Regelungen ist die Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2012.

Diese Energieeffizienzrichtlinie sieht in Art. 8 Abs. 4 – 7 vor, dass alle Mitgliedsstaaten sicherzustellen haben, dass Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sind, Energieaudits periodisch durchführen. In Deutschland erfolgte die Umsetzung in nationales Recht durch eine entsprechende Änderung des EDL-G. Die Gesetzesnovelle wurde am 21. April 2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 22. April 2015 in Kraft.

Welche Alternativen gibt es zum Energie­audit?

Wenn Sie verpflichtet sind, ein Energieaudit durchzuführen, haben Sie die Möglichkeit, ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagement nach EMAS (Verordnung (EG) Nr. 1221/2009) einzurichten und so von der Pflicht des Energieaudits ausgenommen zu werden.  

Welche Energie­träger müssen beim Energie­audit berück­sichtigt werden?

Es sind alle Energieträger (Strom, Öl, Kraftstoffe, Wärme, erneuerbare Energie etc.) zu berücksichtigen und aufzuführen. Dabei werden alle Anlagen, Standorte, Einrichtungen etc. des Unternehmens berücksichtigt. Das EDL-G bezieht sich nur auf den Energieverbrauch innerhalb Deutschlands.  

Müssen KMU ein Energie­audit durch­führen?

Nein. Als klein- und mittelständisches Unternehmen sind Sie von der Pflicht befreit.

Wenn Sie sich trotzdem für ein Managementsystem entscheiden, gibt es die Möglichkeit, die Einführung fördern zu lassen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

Muss eine Energie­erzeugungs­anlage berück­sichtigt werden? 

Nein. Sollten Sie Anlagen betreiben, welche Energie aus erneuerbaren Energien gewinnen und Sie diese an Dritte weiterleiten oder in das Netz einspeisen, kann die Energie aus dem Betrag der Gesamtenergie herausgerechnet werden.

Sollte die Energie selbst genutzt werden, muss diese zur Gesamtenergie hinzugerechnet und mit angegeben werden.  

 Welche Energie­management-Audits werden gefördert?

Für Unternehmen, die keinen KMU-Status haben, gibt es derzeit keine finanzielle Förderung für die Durchführung eines Energieaudits. Jedoch haben Unternehmen, die nicht den KMU-Status haben, die Möglichkeit das Energiemanagement fördern zu lassen. Wir agieren als Ihr Energiemanager, beraten und unterstützen Sie beim Abruf der Fördermittel und Umsetzung des Energiemanagement-Systems. Sprechen Sie uns an!

Werden Energie-Audits überprüft?

Seit dem 05.12.2015 werden Unternehmen durch das BAFA stichprobenartig kontrolliert und aufgefordert, einen Nachweis vorzulegen. 

Welche Bußgelder gibt es?

Pro Unternehmen können Bußgelder von bis zu 50.000 EUR verhängt werden, sofern das Energieaudit nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht rechtzeitig durchgeführt wurde, oder falls ein Unternehmen wahrheitswidrig behauptet, ein KMU zu sein.  

Ihre Frage wurde nicht beantwortet?

Der nächste Schritt: Energie­beschaffung optimieren

Gehen wir gemeinsam noch einen Schritt weiter: Nutzen Sie unser Know-how und unsere Marktkenntnisse und beauftragen Sie uns mit dem Einkauf von Strom und Erdgas für Ihr Unternehmen.